HPV-Impfung nach Konisation

Ulrike WiermannNeues

HPV-Impfung nach Konisation reduziert Risiko einer Zweiterkrankung.

Nach einer Konisation, der chirurgischen Entfernung von Zellveränderungen am Gebärmutterhals (Dysplasie), haben betroffene Patientinnen ein besonders hohes Risiko eine Reinfektion zu erleiden – z.B. durch einen Partner, der weiterhin Träger einer Infektion mit Humanen Papillomviren ist. Die HPV-Impfung nach einer Konisation trägt dazu bei, das Wiedererkrankungsrisiko dieser Frauen deutlich zu senken und wird daher empfohlen.
Hintergrund:
Die Auswertungen von Studien zur Wirkung beider HPV-Impfstoffe haben einen deutlichen Schutz vor einer Wiedererkrankung bei Frauen gezeigt, die während ihrer HPV-Infektion geimpft worden waren. Zwar wurde die Entwicklung der aktuellen Infektion und Dysplasie durch die Impfung nicht direkt beeinflusst, aber nach einer Therapie (Konisation) hatten diese Frauen eine erheblich geringere Wiedererkrankungsrate. Eine Erklärungsmöglichkeit für die Verminderung von Zweiterkrankungen bei diesen Frauen  ist, dass insbesondere Patientinnen mit Dysplasien keine ausreichende natürliche Immunität gegen die HPV-Infektion entwickeln konnten und daher von der Impfung profitieren.

Die HPV-Impfung gilt als sinnvoll für alle Mädchen und Frauen, die sexuell aktiv und HPV-positiv sind oder aufgrund einer Dysplasie behandelt wurden.
Beide Impfstoffe sind ab dem neunten Lebensjahr für beide Geschlechter europaweit ohne Altersbegrenzung nach oben zugelassen. In Deutschland wird die Schutzimpfung gegen Humane Papillomviren (HPV) derzeit nur nach der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) bis zu einem Alter von 17 Lebensjahren von den meisten Krankenkassen erstattet. Viele Krankenkassen finanzieren aber die HPV-Impfung außerhalb der genannten Alterspanne nach Einzelfallentscheidung.