Der nicht invasive Pränataltest (NIPT) auf Trisomie 13, 18 und 21 ab 1. Juli 2022

Ulrike WiermannAllgemein

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte 2019 beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf die Trisomien 13, 18 und 21 in begründeten Einzelfällen und nach ärztlicher Beratung Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung wird. Mit der Untersuchung an fetaler DNA aus mütterlichem Blut auf die Trisomien 13, 18 und 21 sollen invasive pränataldiagnostische Maßnahmen (z.B. Fruchtwasseruntersuchungen) vermieden werden. Der nicht-invasive Pränataltest auf Trisomien 13, 18 und 21 gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen für alle Schwangeren. Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen ihn ab 1. Juli 2022, wenn „eine Frau gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu der Überzeugung kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist“. So heißt es in der neuen Versicherteninformation des G-BA „Bluttest auf Trisomien – Der nicht invasive Pränataltest auf Trisomie 13,18 und 21“.

,https://www.g-ba.de/themen/methodenbewertung/ambulant/frueherkennung-krankheiten/erwachsene/schwangerschaft-mutterschaft/faqs-nipt/

https://www.g-ba.de/downloads/17-98-5156/2021-08-19_G-BA_Versicherteninformation_NIPT_24S_Ansichtsexemplar.pdf